Die Hürfeldhalde kann laut Haldenvertrag zu einem Freizeit- und Erholungsstandort entwickelt werden und darf keine Sondermüll-Deponie werden!

Die Hürfeldhalde hat sich nach dem Auslaufen des heimischen Bergbaus zu einem wichtigen Schutzraum für Tiere und Pflanzen entwickelt. Viele Menschen aus der Region finden an diesem Naherholungsstandort Ruhe und Entspannung. Am westlichen Fuße der Halde grasen Highland Cattle Rinder, die die Weidelandschaft erhalten und somit die Artenvielfalt in diesem Landschaftsbereich fördern. 

Nun planen die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) und der Regionalverband Ruhr (RVR), zusammen mit der RAG Aktiengesellschaft, auf der Hürfeldhalde eine Sondermüll-Deponie zu errichten. Die Initiative „Müllfrei Dorsten„ und die BISBU Dorsten setzen sich verstärkt für den Erhalt des ökologischen Kleinods der Hürfeldhalde sowie gegen und deren vertragswidrige Umnutzung ein.

Aufgaben und Ziele der BISBU bezüglich der Hürfeldhalde:

  • Einsatz für die vertraglich festgelegten Bedingungen zur Endgestaltung der Halde
  • Verhinderung einer Sondermüll-Deponie auf der Halde
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zur aktuellen Situation und Planungen der Halde
  • Akteneinsicht zum Genehmigungsverfahren und zur Betreibung der Halde
  • Aufforderung der zuständigen Politik und Behörden zur Umsetzung der ursprünglichen Genehmigung, z.B. Begrünung der Halde
  • externer Rechtsbeistand zur Verhinderung einer Sondermüll-Deponie auf der Halde
  • kritisches Hinterfragen und Begleiten des Scoping- und Planfeststellungsverfahrens sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • gegebenenfalls Beauftragung externer Gutachten
  • Klage gegen die Umnutzung der Hürfeldhalde zur Sondermüll-Deponie
  • Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Bürgerinitiativen
  • öffentlicher Protest und Pressearbeit gegen eine Sondermüll-Deponie

Bitte unterstützen Sie uns, damit dieser natürliche Lebensraum für uns und für die kommenden Generationen erhalten bleibt! Gemeinsam können wir erreichen, dass die Hürfeldhalde zu einem Freizeit- und Naherholungsstandort entwickelt werden kann.

Haldenvertrag

Die Umnutzung der Halde in eine Sondermüll-Deponie ist vertragswidrig! Im Haldenvertrag, unter § 4 – Nutzung der Halde nach ihrem Abschluss – ist Folgendes geregelt: „Die RAG verpflichtet sich, [dass] nach Abschluß der Schüttung und Rekultivierung jene Teile der Halde […] einer intensiven Freizeit- und Erholungsnutzung zugeführt werden sollen“[…].

Was ist auf der Hürfeldhalde geplant?

Der Haldenvertrag von 1982 bzw. die Vereinbarung zwischen der Stadt Dorsten und der Ruhrkohle AG wird von der RAG ignoriert und nicht eingehalten. Stattdessen ist geplant, auf der Hürfeldhalde eine Sondermüll-Deponie einzurichten.

Galerie:

Medienberichte:

Luftbilder: Hans Blossey

Hürfeldhalde – Die Natur hat sich den Lebensraum zurückerobert.

Video: privat

Fotos: privat

BISBU: Wir setzen uns gemeinsam für den Erhalt der Hürfeldhalde als Freizeit- und Erholungsstandort ein!

Werden Sie aktiv und unterstützen Sie uns, damit der Landschaftsgestaltungs- und Rekultivierungsplan – wie im Haldenvertrag vereinbart – eingehalten wird.